Betriebsrat auflösen
Bei einer groben Verletzung gesetzlicher Pflichten kann unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG die Auflösung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht beantragt werden. Gesetze im Internet
Arbeitgeber & Betriebsrat
Wenn die Zusammenarbeit festgefahren ist, Entscheidungen blockiert werden oder der Verdacht auf Pflichtverletzungen besteht, braucht es eine klare rechtliche und strategische Einordnung.
Fall vertraulich schildern
Der Konflikt
Ein Betriebsrat ist Teil der betrieblichen Mitbestimmung. Gleichzeitig können Zuständigkeitsfragen, unterschiedliche Rechtsauffassungen oder wiederkehrende Konflikte die Entscheidungsfähigkeit eines Unternehmens erheblich erschweren.
Wenn Gespräche nicht mehr weiterführen, sollte zunächst geklärt werden, welche Rechte und Pflichten tatsächlich bestehen – und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten dem Arbeitgeber offenstehen.
Typische Situationen
Entscheidend ist nicht, ob ein Konflikt besteht. Entscheidend ist, wie Sie damit umgehen.
§ 23 BetrVG
Die kurze Antwort: Nicht einfach. Aber das Gesetz kennt ein Verfahren.
Eine Auflösung ist nicht durch eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers möglich. § 23 Abs. 1 BetrVG sieht hierfür ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vor. Voraussetzung ist eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten durch den Betriebsrat. Antragsberechtigt sind unter anderem der Arbeitgeber, mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Schwere Pflichtverletzungen
Eine schwierige Zusammenarbeit allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob konkrete gesetzliche Pflichten verletzt wurden und wie schwer der jeweilige Verstoß tatsächlich wiegt.
Fall vertraulich schildernWas ist tatsächlich passiert? Welche Beschlüsse, Schreiben, Protokolle oder sonstigen Unterlagen liegen vor?
Welche gesetzlichen Pflichten und Beteiligungsrechte sind betroffen?
Welche rechtlichen, verhandlungsbezogenen oder gerichtlichen Möglichkeiten bestehen?
Welche Strategie passt zur konkreten Situation und zum Ziel des Unternehmens?
Konfliktmanagement
Wenn die Kommunikation festgefahren ist, können strukturierte Gespräche, Moderation oder Mediation einen anderen Weg eröffnen. Ziel ist nicht, Konflikte künstlich zu vermeiden, sondern eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen und Verhandlungen zu schaffen.
Typische Situationen
Deutsches
Arbeitnehmerforum
Verhandlungen
Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht zu einer Einigung kommen, kann die Einigungsstelle – soweit gesetzlich vorgesehen – ein wichtiges Instrument sein.
Eine gute Vorbereitung beginnt deshalb nicht erst mit der ersten Sitzung. Entscheidend sind eine klare Position, belastbare Argumente und eine strukturierte Verhandlungsstrategie.
Betriebsratswahl
Fehler im Wahlverfahren können rechtlich relevant sein. Deshalb sollte nicht nur das Ergebnis, sondern der gesamte Ablauf betrachtet werden – von der Vorbereitung und Einleitung der Wahl bis zur Durchführung und Bekanntgabe des Ergebnisses.
Geprüft werden können insbesondere die konkreten Wahlvorgänge, mögliche Verfahrensfehler und die Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung.
Fall vertraulich schildernArbeitgeberstrategie
Eine professionelle Arbeitgeberstrategie beginnt nicht mit Eskalation, sondern mit klaren Prozessen, guter Vorbereitung und einer belastbaren rechtlichen Grundlage.
Definieren Sie Zuständigkeiten, Abläufe und Entscheidungswege, damit die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat strukturiert und nachvollziehbar bleibt.
Bereiten Sie Verhandlungen, Sitzungen und Konfliktgespräche sorgfältig vor und klären Sie Positionen, Ziele und mögliche Handlungsoptionen.
Dokumentieren Sie relevante Vorgänge und Entscheidungen nachvollziehbar und berücksichtigen Sie dabei die gesetzlichen Beteiligungs- und Schutzrechte des Betriebsrats.
Im Fokus
Helmut Naujoks ist als Rechtsanwalt auf die Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht ausgerichtet. Auf seiner eigenen Kanzleiseite beschreibt er eine langjährige, ausschließlich arbeitgeberseitige Tätigkeit und nennt unter anderem Kündigungsrecht, Restrukturierungen und Konflikte mit besonders geschützten Arbeitnehmern als Schwerpunkte.
Seine Arbeit und öffentliche Präsenz sind zugleich kontrovers diskutiert worden. Über verschiedene arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und die von ihm vertretenen Arbeitgeber wurde unter anderem in der Süddeutschen Zeitung und anderen Medien berichtet. Dabei wurden auch Vorwürfe über bestimmte Vorgehensweisen erhoben; diese sind als Berichterstattung bzw. Vorwürfe einzuordnen und sollten nicht als eigene Tatsachenbehauptungen der Website dargestellt werden.
Im Mittelpunkt steht eine konsequent arbeitgeberseitige Perspektive auf schwierige arbeitsrechtliche Konflikte. Dazu gehören die Analyse rechtlicher Handlungsmöglichkeiten, die Vorbereitung von Verfahren und der Umgang mit besonders konflikträchtigen Situationen.
FAQ
Nein. Eine Auflösung des Betriebsrats setzt ein entsprechendes gerichtliches Verfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG voraus. Gesetze im Internet
Unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG kann der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragt werden. Gesetze im Internet
Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist deshalb nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich. Fachanwalt
Zunächst sollte konkret geprüft werden, welche Handlung oder Entscheidung tatsächlich blockiert wird, welche Beteiligungsrechte bestehen und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Nein. Je nach Situation können auch Verhandlungen, Mediation, Moderation oder eine Einigungsstelle geeignete Instrumente sein.
Das ist keine bloße Meinungsverschiedenheit oder unliebsame Entscheidung. Ob eine konkrete Handlung eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten darstellt, muss anhand des jeweiligen Sachverhalts und der Rechtsprechung geprüft werden.
Eine Wahlanfechtung kann bei entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, sollte anhand des Wahlablaufs geprüft werden.
Idealerweise bevor sich ein Konflikt verfestigt oder rechtlich relevante Schritte eingeleitet werden. Eine frühe Prüfung kann helfen, Handlungsoptionen und Risiken zu klären.
Nicht jeder festgefahrene Konflikt erfordert ein gerichtliches Verfahren. Je nach Situation können strukturierte Verhandlungen, Mediation, Moderation oder die Einigungsstelle geeignete Wege sein, um Konflikte zu klären und wieder zu einer arbeitsfähigen Zusammenarbeit zu kommen.
Bei einer groben Verletzung gesetzlicher Pflichten kann unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht der Ausschluss eines einzelnen Betriebsratsmitglieds beantragt werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Sachverhalt und der Schwere der Pflichtverletzung ab.
Vertrauliche Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen, welche rechtlichen und strategischen Handlungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall in Betracht kommen.
Telefon / WhatsApp: 069 34879218
E-Mail: [email protected]
Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ihre Nachricht wurde erfolgreich übermittelt. Wir prüfen die von Ihnen geschilderte Situation und melden uns mit den nächsten möglichen Schritten bei Ihnen.